Ethik-Ausschuss und Ethik-Anlagerat
Die Steyler Bank hat einen eigenen Ethik-Ausschuss, der aus Vertretern des Ordens, der Finanzwirtschaft und der Wissenschaft besteht. Der Ausschuss berät die Geschäftsführung und den Bankbeirat in Sachen nachhaltigen Investments und erarbeitet verbindliche Ethik-Standards und Verhaltenscodices.
Zusätzlich ist ein Ethik-Anlagerat – bestehend aus acht Experten der Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Kirche – dafür zuständig, dass nur Titel von Unternehmen und Staaten ausgesucht werden, die sich durch ihre kulturelle, ökologische oder soziale Nachhaltigkeit auszeichnen.
Kontrolle vor Ort durch 100 „Ethik Scouts“
Eine Besonderheit der Steyler Ethik Bank ist die Unterstützung des Ethik-Anlagerates durch ein internationales Netzwerk von rund 100 „Ethik-Scouts“. Dabei handelt es sich um Missionarinnen und Missionare der katholischen Ordensgemeinschaft der Steyler, die vor Ort in den jeweiligen Ländern das ethische Verhalten der Unternehmen, in die investiert wird, bewerten.
Ethische Anlagekriterien
Positivkriterien
Die Steyler Ethik Bank investiert grundsätzlich nur in Unternehmen und Staaten, die
- sich nachhaltig für den Frieden einsetzen,
- für Gerechtigkeit und Fairness sorgen,
- den nachhaltigen Schutz des Ökosystems fördern.
Bei der Bewertung der Positivkriterien wird die Steyler Ethik Bank von der oekom research AG, einer weltweit führenden Rating-Agentur im Bereich des nachhaltigen Investments, unterstützt. Die oekom research AG hat als Kunden auch die Umweltbank, Kirchenbanken und viele kirchliche Investoren, betreut aber auch konventionelle, nicht-ethische Banken.
Unternehmen und Länder werden hinsichtlich ihres ökologischen und sozialen Einsatzes analysiert, und auf der Grundlage ihrer Nachhaltigkeitsleistung (Best-in-Class-Ansatz) eventuell im Anlagenuniversum aufgenommen.
Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien der Steyler Ethik Bank sind vielfältig, sie unterscheiden sich von denen der nicht-kirchlichen ethischen Banken durch den Ausschluss von Geschäftsfeldern wie Pornografie, Abtreibung (Schwangerschaftsabbrüche) sowie Embryonenforschung.
Weitere Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken, die zu einem Ausschluss führen sind unter anderem:
- Atomenergie, Rüstungsgüter, Finanzwetten auf Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln
- Alkohol, Drogen, Tabak, Glücksspiele
- Biozide und grüne Gentechnik
- Menschen- und Arbeitsrechtsverstöße, ausbeuterische Kinderarbeit
- Kontroverses Umweltverhalten, Tierversuche
- Korruption, Bilanzfälschung, Insider-Handel, Geldwäsche